Klimaschutz in Deutschland
CO₂-Zertifikate und CO₂-Steuer. Wer behält hier noch den Überblick?
05. August 2021
In den Wahlprogrammen der Parteien zur Bundestagswahl findet der Klimaschutz eine besondere Bedeutung. Im Mittelpunkt dieser Überlegungen besteht dabei das Bedürfnis, den CO₂-Ausstoß zu vermindern. Dabei werden unterschiedliche Maßnahmen vorgeschlagen, wobei immer wieder die Begriffe CO₂-Bepreisung eine besondere Rolle spielt, ohne dass vielen von uns die in diesem Zusammenhang fallenden Begriffe besonders deutlich sind. Dieser Zustand soll im Folgenden beseitigt werden.
Bei den nachfolgenden Erläuterungen haben wir zahlreiche Quellen (insb. Umweltbundesamt) benutzt, ohne diese in Einzelnen anzugeben. Dieses soll die Lesbarkeit verbessern.
Grundproblem
Durch die Flutkatastrophen in Deutschland, aber auch durch die verheerenden Brände in Südeuropa ist uns derzeitig besonders bewusst, dass sich das Klima in einem Tempo verändert hat, wie es für die meisten von uns nicht denkbar war. Dieser Klimawandel hat verschiedene Ursachen. Durch Nutzung fossiler Brennstoffe, Abholzung von Wäldern und Viehzucht beeinflusst die Menschheit zunehmend das Klima und die Temperatur auf der Erde. Haupttriebfeder des Klimawandels ist der Treibhauseffekt. Einige in der Erdatmosphäre vorhandenen Gase wirken ungefähr wie das Glas eines Gewächshauses: Sie lassen Sonnenwärme zwar herein, verhindern aber ihre Abstrahlung zurück in den Weltraum und führen zur Erderwärmung. Viele dieser Treibhausgase sind natürliche Bestandteile der Erdatmosphäre; infolge menschlicher Tätigkeiten ist jedoch die Konzentration einiger Gase stark angestiegen. Dabei handelt es sich um sechs Treibhausgase: Kohlendioxid (CO₂), Methan (CH₄), und Lachgas (N₂O) sowie die fluorierten Treibhausgase (F-Gase): wasserstoffhaltige Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW), und Schwefelhexafluorid (SF₆). Durch menschliche Tätigkeiten entstehendes CO₂ trägt am stärksten zur Erderwärmung bei. Ziel einer aktiven Klimapolitik ist die Verminderung dieser Treibhausgase. Welche gewaltige Aufgabe dieses ist und insbesondere, dass diese Aufgabe nur international zu lösen ist, sieht man am CO₂-Ausstoß in 2019.
CO₂ Emissionen 2019
Land | Mio. To. | Anteil weltweit % |
---|---|---|
China | 10.175 | 27,92 |
USA | 5.285 | 14,5 |
Indien | 2.616 | 7,18 |
Russland | 1.678 | 4,61 |
Japan | 1.107 | 3,04 |
Iran | 780 | 2,14 |
Deutschland | 702 | 1,93 |
Indonesien | 618 | 1,69 |
Süd-Korea | 611 | 1,68 |
Saudi-Arabien | 582 | 1,6 |
Internationale Entwicklung vor 2015
Die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung gab in Rio de Janeiro 1992 den Startschuss für eine kontinuierliche, weltweite Klimadiplomatie mit festen Zielen.
Auf dem Gipfel wurde eine Klimarahmenkonvention beschlossen, mit deren Hilfe die menschengemachte Störung des Klimasystems der Erde gemildert und der Klimawandel abgeschwächt werden sollte.
1997 wurde das sog. Kyoto-Protokoll verabschiedet und enthielt erstmals rechtsverbindliche Begrenzungs- und Reduzierungsverpflichtungen für die Industrieländer. Durch die Ratifizierung des Abkommens verpflichteten sich die Vertragsstaaten, ihre Treibhausgase um mindestens 5,2 Prozent im Vergleich zum Stand von 1920 zu mindern. Das Protokoll wurde von 191 Staaten ratifiziert, darunter alle EU-Mitgliedstaaten sowie wichtige Schwellenländer wie Brasilien, China, Indien und Südafrika. Die USA haben das Kyoto-Protokoll bis heute nicht ratifiziert. Kanada ist im Jahr 2013 ausgetreten. Ein wichtiges Instrument im Rahmen des Kyoto-Abkommens ist der Handel mit Verschmutzungsrechten, genauer gesagt mit Berechtigungen zu Treibhausgasemissionen, kurz: der Emissionshandel. Der Emissionshandel wird in der EU seit 2005 für den Industriesektor praktiziert.
Internationale Maßnahmen ab 2015
Die internationale Staatengemeinschaft einigte sich 2015 auf dem Klimagipfel in Paris auf einen neuen Weltklimavertrag. Die globale Erwärmung soll danach auf deutlich unter zwei Grad im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter begrenzt werden. Langfristig ist eine maximale Erwärmung von 1,5 °C avisiert.
Das Paris-Abkommen ist am 4. November in Kraft getreten und ist seitdem für die Vertragsstaaten rechtlich bindend.
Am 28.06.2021 hat der EU-Rat nach Abstimmung mit dem Europäischen Parlament das Europäischen Klimagesetz beschlossen und damit das Ziel einer klimaneutralen EU bis 2050 gesetzlich verankert (sog. European Green Deal). In diesem Klimagesetz wird ebenfalls geregelt, dass die Netto-Treibhausgasemissionen (d. h. die Emissionen nach Abzug des Abbaus) bis 2030 um mindestens 55 % im Vergleich zu 1990 gesenkt werden sollen. Damit bis 2030 wirklich ausreichende Anstrengungen zur Verringerung und Vermeidung von Emissionen unternommen werden, wird im Rahmen des Klimagesetzes für den Beitrag, der durch den Abbau von Emissionen zu diesem Ziel geleistet wird, ein Grenzwert von 225 Mio. t CO₂-Äquivalent (z.B. Methan oder Lachgas) eingeführt. Die Union wird außerdem eine Steigerung des Nettovolumens der Kohlenstoffsenken bis 2030 anstreben.
Deutsche Klimaschutzmaßnahmen
Die massivsten CO₂-Erzeuger in Deutschland
Verursacher | Gesamtanteil % | davon anteilig % |
---|---|---|
Energie | 88,5 | |
Strom (davon 50 % Industrie und je 1/4 auf Wohnen und Gewerbe) | 29,0 | |
Verkehr | 22,9 | |
Wärme und Fernwärme | 17,1 | |
Prozesswärme (industrie und Bau) | 15,4 | |
Sonstige | 15,6 | |
Industrieprozesse | 6,5 | |
Landwirtschaft | 4,5 | |
Sonstige | 0,5 | |
100 |
Daraus leiten sich dann auch die gesetzlichen Maßnahmen ab.
2019 wurde das ausführliche Klimaschutzprogramm 2030 vom Bundeskabinett beschlossen. Deutschland verpflichtet sich zum Erreichen der Klimaschutzziele: Die jährlichen CO₂-Minderungsziele und Emissionsmengen sind im Gesetz für alle Bereiche festgelegt. Sie werden jedes Jahr überprüft, um gegebenenfalls nachzusteuern. Im März 2021 startete die erste Erfolgskontrolle nach dem Klimaschutzgesetz.
Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Benzin oder Diesel handeln, müssen in Deutschland ab Januar 2021 einen CO₂-Preis bezahlen. Auf Einzelheiten wir weiter unten eingegangen. Die zusätzlichen Einnahmen sollen in Klimaschutzmaßnahmen reinvestiert oder als Entlastung für höhere Kosten an die Bürger zurückgegeben werden. Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern, soll ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden. Im Gegenzug müssen die Unternehmen Klimaschutzmaßnahmen erbringen.
Deutschland setzt beim Klimaschutz auf den Ausstieg aus der Kohle und auf erneuerbare Energien – die Energiewende. Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 1. Januar 2021 („EEG 2021“) soll bis 2030 der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf 65 Prozent steigen. Die weitere Kostenbelastung für Bürger wie für Unternehmen soll dabei begrenzt werden. Die Novelle formuliert erstmals gesetzlich das Ziel der Treibhausgasneutralität noch vor dem Jahr 2050 für den in Deutschland erzeugten und verbrauchten Strom.
Der Anteil der Windenergie an der Bruttostromerzeugung aus erneuerbaren Energien lag 2019 schon knapp über 50 Prozent und soll weiter ausgebaut werden. Der Netzausbau soll forciert werden.
Emissionshandel
Der Emissionshandel (genauer der Handel mit Emissionsrechten) soll Unternehmen und Privathaushalte dazu anreizen, weniger Kohlenstoffdioxid (CO₂) auszustoßen. Es wird zwischen dem Europäischen und dem deutschen nationalen Emissionshandel unterschieden.
Der Europäische Emissionshandel setzt dort an, wo die Emissionen in Industrie, in Kraftwerken und im Flugverkehr entstehen. Anlagenbetreiber oder Luftfahrgesellschaften müssen Zertifikate für die Emissionen erwerben, die sie verursachen (sogenannter „Downstream“-Emissionshandel).
Das nationale Emissionshandelssystem hat einen anderen Ausgangspunkt:
Es verpflichtet die In-Verkehr-Bringer von Brennstoffen zum Erwerb von Verschmutzungsrechten in Form von Zertifikaten (sogenannter „Upstream“-Emissionshandel). Sie zahlen also für die Emissionen, die durch das spätere Verbrennen der Brennstoffe entstehen. Die Kosten für die Zertifikate werden also an die Verbraucher weitergegeben (z.B. beim Benzin oder Öl). Um allen Akteuren während der Einführungsphase des nationalen Emissionshandels Planungssicherheit zu gewähren, startet das System ab 01.01.2021 mit einer Festpreisphase von € 25,00 je Tonne CO₂. Schrittweise soll der CO₂-Preis je Tonne bis 2025 auf 55 Euro ansteigen. Im Jahr 2026 wird dann ein Preiskorridor festgelegt. Zertifikate werden zwischen einem Mindestpreis (55 Euro pro Tonne CO₂) und einem Höchstpreis (65 Euro pro Tonne CO₂) auktioniert. Innerhalb dieser vorgegebenen Spanne bildet sich der Preis je nach Nachfrage am Markt Im Jahr 2025 wird im Rahmen einer Evaluierung über die künftige Art der Preisbildung entschieden. Das Ergebnis des deutschen Emissionshandels ist, dass ab 2021 Heizen und Autofahren teuer geworden ist. Der gemeinhin genutzte Begriff der CO₂- Steuer ist nichts anderes als die Folge des nationalen Emissionshandels und somit auch keine Steuer vielmehr Folge der durch die Emissionszertifikate ausgelösten Zusatzkosten der Unternehmen, die Brennstoffe in den Verkehr bringen. Man spricht deshalb auch besser von einer CO₂-Bepreisung.
Bestimmte Unternehmen dürfen nach dem europäischen Handelssystem CO₂ darf nur noch mit einer Berechtigung in die Luft leiten. Genau wie die Menge an CO₂ sind auch die Berechtigungen für CO₂-Emissionen begrenzt. Sie werden in Form von Emissionsrechten vergeben.
Ein CO₂-Zertifikat berechtigt dazu, innerhalb einer bestimmten Periode eine Tonne Kohlendioxid zu produzieren. Am Ende des festgelegten Zeitraums muss das Unternehmen nachweisen, dass seine gesamten Emissionen durch Zertifikate abgedeckt sind. Diese Zertifikate muss es über den Europäischen Emissionshandel kaufen – es entstehen den Unternehmen also zusätzliche Kosten. Weniger CO₂ auszustoßen, ist für ein Unternehmen also ökonomisch besser.
Die Pflicht, CO₂-Zertifikate zu kaufen, gilt allerdings nicht für alle Wirtschaftsbranchen. Laut Umweltbundesamt müssen in Deutschland aber die großen Energie- und Indus-trieanlagen sowie der Flugverkehr innerhalb der EU ihre Emissionen durch CO₂-Zertifikate abdecken. Betroffen sind beispielsweise Unternehmen in der Eisen- und Stahlindustrie und Stromproduzenten.
Der Emissionshandel funktioniert nach dem Prinzip „Cap and Trade“. Mit der staatlich festgelegten Obergrenze (Cap) wird politisch entschieden, wie viel CO₂-Äquivalente (CO₂e) insgesamt höchstens emittiert werden dürfen. Ein klimapolitisch anspruchsvolles Cap sorgt dafür, dass CO₂ ein knappes Gut wird und sich durch den Handel (Trade) am Markt ein Preis für CO₂ bildet, der einen Anreiz setzt, in mehr Klimaschutz zu investieren.
Einem Teil der Unternehmen wird aus dem Cap eine begrenzte Anzahl Emissionsberechtigungen entsprechend europaweit festgelegter Zuteilungsregeln kostenlos zur Verfügung gestellt. Unternehmen, die keine kostenlosen Emissionsberechtigungen erhalten oder bei denen die Zuteilung nicht ausreicht, müssen Emissionsberechtigungen in den regelmäßig stattfindenden Auktionen ersteigern oder von anderen Unternehmen kaufen. Wenn sie zu viele Emissionsberechtigungen besitzen, können sie diese verkaufen. Daher stammt die Bezeichnung Emissionshandel. Aktuell umfasst und begrenzt der Europäische Emissionshandel den Kohlendioxidausstoß von rund 12.000 Anlagen in 31 europäischen Ländern (28 EU-Staaten plus Liechtenstein, Island und Norwegen und der Schweiz) in der Stromerzeugung sowie einigen Sektoren der Industrie wie Zementfabriken (davon Deutschland 1.900 Teilnehmer).
Über die Auktionen und den Handel zwischen den Unternehmen ergibt sich ein Marktpreis für die Emissionsberechtigungen. Stehen im Verhältnis zu den Emissionen der Unternehmen (Nachfrage) viele Emissionsberechtigungen zur Verfügung (Angebot), ist der Marktpreis niedrig. Werden die Emissionsberechtigungen hingegen knapp, weil beispielsweise zur Erreichung der Klimaschutzziele weniger Berechtigungen verfügbar sind, steigt der Preis. Es existieren mehrere Marktplätze für Emissionsberechtigungen, zum Beispiel die European Climate Exchange (ECX) in London, die Energiebörse European Energy Exchange (EEX) in Leipzig oder die Energy Exchange Austria (EXAA) in Wien. In Leipzig dient der EEX Carbon Index, kurz Carbix, als Referenzpreis für Emissionsberechtigungen. Der Carbix ist ein Spotmarktpreis, der börsentäglich um 11.00 Uhr per Auktion ermittelt wird. Der Ausgang der Auktion wird meist zehn Minuten später auf der Homepage der EEX mitgeteilt. Eine globale Handelsplattform bietet das transatlantische Börsenunternehmen NYSE Euronext mit der Umweltbörse BlueNext.
Bei höheren Preisen wird es für immer mehr Unternehmen interessant, Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen, um ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Denn wenn es kostengünstiger ist, eine Tonne CO₂ zu vermeiden, als eine Emissionsberechtigung zu kaufen, lohnt es sich, technische Maßnahmen vorzunehmen:
Die Politik legt z.B. für die kommenden fünf Jahre eine Emissionsreduzierung von 20 Prozent fest. Unternehmen A und Unternehmen B betreiben Anlagen, die in den Emissionshandel einbezogen sind. Diese emittieren in der Ausgangsituation jeweils 50.000 t CO₂. Weil die Emissionen um 20 Prozent reduziert werden sollen, erhalten beide Unternehmen für nur 40.000 t CO₂ kostenlose Emissionsberechtigungen. Die Unternehmen müssen sich nun entscheiden, ob sie ihre Emissionen reduzieren oder weitere Emissionsberechtigungen zukaufen.
Beispiel (lt. Umweltbundesamt)
Das System beinhaltet Anreize zur Emissionsminderung:
Unternehmen A könnte durch Investitionen in Höhe von € 60.000 insgesamt 10.000 t CO₂ an Emissionen einsparen. Es würde dann mit den zugeteilten Berechtigungen auskommen. Bei Unternehmen B wäre es dagegen aufwendiger, die Emissionen um 10.000 t CO₂ zu reduzieren. Die Investition würde rund € 80.000 kosten. Angenommen, der Marktpreis für eine Emissionsberechtigung liegt bei € 7, dann würden die Kosten für 10.000 Emissionsberechtigungen € 70.000 betragen. In diesem Fall würde Unternehmen A seine Emissionen mindern, weil die erforderlichen Investitionen günstiger ausfallen als der Zukauf von Emissionsberechtigungen. Unternehmen B würde Emissionsberechtigungen zukaufen, da die Investition hier nicht wirtschaftlich wäre.
Beispiel (lt. Umweltbundesamt)
Die Unternehmen können mit den Emissionszertifikaten handeln (trade):
Nach der ersten Investition hätte Unternehmen A ausreichend Emissionsberechtigungen, um seine Emissionen abzudecken. Allerdings stellt Unternehmen A fest, dass es seine Emissionen mit einer zweiten Investition um weitere 10.000 t reduzieren könnte. Dies würde € 65.000 kosten. Damit liegen die Ausgaben bei einem Marktpreis von € 7 je Emissionsberechtigung unter dem Wert der entsprechenden Menge an Emissionsberechtigungen in Höhe von € 70.000. Daher entscheidet sich Unternehmen A für diese weitere Emissionsminderung. Es verkauft die nicht mehr benötigten Berechtigungen an Unternehmen B für € 70.000. Unternehmen A erzielt durch die weitere Investition also einen „Gewinn“ von € 5.000.
Etwa zwei Drittel der CO₂-Zertifikate werden an Börsen gehandelt, zum Tagespreis (Spotmarkt) oder auf Termin. Emissionsrechte sind damit Spekulationsobjekte – wie Schweinebäuche, Aktien oder Öl. Kraftwerksbetreiber und Stahlkonzerne handeln mit ihnen, aber eben auch Hedgefonds und Investmentbanken.
Beispiel (lt. Umweltbundesamt)
Ausblick
Der 2005 gestartete Handel mit europäischen Emissionszertifikaten hat sich zu einem Milliardengeschäft entwickelt. Spekulanten, Energiekonzerne und nicht zuletzt Kriminelle bereichern sich hemmungslos an CO2-Zertifikaten und Ökoenergie – die Leidtragenden sind Stromkunden und Steuerzahler.
Bewusst steuert die Politik auf eine Erhöhung der Zertifikatskosten zu. Dieses ist insbesondere problematisch, wenn letztlich doch diese Kosten an die Verbraucher weitergeleitet werden. Dieses gilt insbesondere vor Wahlen. So ist letztlich wohl entscheidend bei den Auffassungen, ob der Wert der Zertifikate vom Markt entschieden oder wie derzeit im Nationalen Emissionshandel von der Politik vorgegeben wird. Man soll sich nicht täuschen: Klimaschutz ist aber nicht umsonst zu haben und wird uns noch lange insbesondere auch finanziell in Atem halten.