DR. WEHBERG UND PARTNER

Steueroptimierung ist für uns mehr als nur ein Wahlversprechen

Mit Experten am Steuer Richtung Zukunft

Steuerberatung wie wir sie verstehen ist immer zukunftsgerichtet und eine lösungsorientierte Wegbegleitung. Ausgangspunkt unserer Dienstleistung ist die steuerliche Analyse des Status quo, um hierauf aufbauend maßgeschneiderte Gestaltungsoptionen zu entwickeln. Maßgeschneiderte Lösungen setzen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit voraus, damit Risiken und Gestaltungspotenziale frühzeitig erkannt und klug angegangen werden können. Unsere erfahrenen und verantwortungsbewussten Berater bewerben sich um Ihr Vertrauen. Denn Steuerberatung ist Vertrauenssache.

Internationales Steuerrecht

Das internationale Steuerrecht als Spezialgebiet des Steuerrechts befasst sich mit grenzüberschreitenden Sachverhalten, die für die Besteuerung von natürlichen Personen sowie Unternehmen von Bedeutung sind. Es ist in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), in Vorschriften des EU-Rechts für die direkten Steuern sowie im Außensteuergesetz und weiteren nationalen Vorschriften mit Auslandsbezug geregelt.

Die Schnittstellen zwischen nationalem und internationalem Steuerrecht sind bei uns übergangslos. Insbesondere international tätige Unternehmen stehen oftmals vor der Herausforderung, dass nicht nur die Vorgaben des nationalen Steuerrechts relevant sind sondern auch das internationale Steuerrecht bei den vielfältigen Inbound- und Outbound-Aktivitäten zu berücksichtigen ist. Hieraus ergeben sich Zweifelsfragen, Risiken einer Doppelbesteuerung wie aber auch Gestaltungsoptionen, die wir gegebenenfalls auch unter Hinzuziehung von Spezialisten aus unserem internationalen Netzwerk aufzeigen und beraten.

Zu den besonderen Themenschwerpunkten unserer Dienstleistung mit Auslandsbezug gehören die Begleitung von Investitionen im Ausland sowie die Beratung im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Unternehmenskäufen und -verkäufen. Zu unseren Beratungsfeldern gehören die Themen rund um internationale Verrechnungspreise, Lizenzen und Funktionsverlagerungen zwischen verbundenen Unternehmen. Bei der Ent­sen­dung von Mit­ar­bei­tern ins Aus­land ste­hen wir Ihnen zur Seite, um unge­wollte wie auch dop­pelte Besteue­run­gen zu ver­mei­den.

Internationales Steuerrecht

Jahresabschlusserstellung und Finanzbuchhaltung

Der Jahresabschluss bildet nicht nur die wichtigste Grundlage für die Berechnung der Steuerlast, er spiegelt gleichzeitig den betriebswirtschaftlichen Erfolg des vorangegangenen Jahres wider. Aus diesem Grund bildet der Jahresabschluss eine unerlässliche Informationsquelle. Denn die Zahlen aus dem Rechnungswesen liefern wichtige Entscheidungsgrundlagen – insbesondere für das Unternehmen, aber auch für Banken, Kunden und Lieferanten und Mitarbeiter.

Ob nationaler oder internationaler Jahresabschluss, Finanzbuchhaltung, Abwicklung des Zahlungsverkehrs oder Mahnwesen – wir unterstützen und beraten Unternehmen mit maßgeschneiderten Lösungen, die sowohl buchhalterische und steuerliche als auch handelsrechtliche Compliance sicherstellen.

Jahresabschlusserstellung und Finanzbuchhaltung

Steuerdeklaration

Die seit jeher geführte Diskussion um Steuervereinfachung steht im Widerspruch zur zunehmenden Komplexität, mit der die Erfüllung steuerlicher Pflichten sowohl für Unternehmen wie auch Unternehmer und Privatpersonen einhergeht. Wir unterstützen Unternehmen wie auch Privatpersonen bei der Erfüllung steuerlicher sowie handelsrechtlicher Pflichten. Wir übernehmen die Erstellung der Steuererklärungen und beraten im Zusammenhang mit Erklärungs-, Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten. Steuerdeklaration geht für uns weit über die Erfüllung steuerlicher Pflichten hinaus, denn wir nutzen die wertvollen Erkenntnisse für die Gestaltungsberatung und zeigen Optiomierungspotenzial auf, sowohl auf Unternehmensebene wie auch im privaten Bereich.

Steuerdeklaration

Steuerliche Betriebsprüfungen

Mit unserem Fachwissen beraten wir in allen Bereichen der Steuerprüfung. Unsere Dienstleistung umfasst sowohl die Vorbereitung, wie auch die Strategieentwicklung und die Umsetzung von Betriebsprüfungsfeststellungen sowie die Verhandlungsführung.

Im Rahmen unserer steuerlichen Durchsetzungsberatung wahren wir Ihre Interessen und Rechte gegenüber der Finanzverwaltung. Sollte mit der Finanzverwaltung trotz intensiver Verhandlungen keine Einigung zu erreichen sein, führen wir das erforderliche Einspruchsverfahren sowie das ggf. folgende Klageverfahren vor dem Finanzgericht.

Wir vertreten mit unserem steuerstrafrechtlichen Know-how Unternehmen und Unternehmer, etwa im Rahmen von Betriebsprüfungen oder bei Selbstanzeigen sowie bei Verfahren der Steuerfahndung.

Steuerliche Betriebsprüfungen

Steuerrecht der Familienunternehmen

Familienunternehmen haben eine herausragende Bedeutung für die Wirtschaft. Sie sind Innovationstreiber wie auch Motor. Familienunternehmer tragen eine besondere Verantwortung, denn viele ihrer Entscheidungen betreffen sie in gleichem Maße, wie ihre Familie, ihr Unternehmen und auch ihre Mitarbeiter. Persönliches Engagement und ein generationenübergreifendes Unternehmertum stellen dabei die Grundlage für einen nachhaltig gesicherten Erfolg dar.

Wir beraten Familienunternehmen seit fast vier Jahrzehnten, meist über mehrere Generationen. Besonders häufig werden wir bei Fragen rund um die Übertragung von Vermögen, insbesondere Unternehmensanteilen, auf Familienmitglieder tätig.

Steuerrecht der Familienunternehmen

Umstrukturierungen und Umwandlungen

Nachhaltiger Unternehmenserfolg setzt ein hohes Maß an Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an sich laufend verändernde wirtschaftliche, rechtliche, politische und steuerliche Rahmenbedingungen voraus. In der Vergangenheit getroffene Entscheidungen bezüglich der Rechtsform sowie Unternehmensstruktur können sich im Zeitablauf als nachteilig erweisen. Das Umwandlungsgesetz sowie das Umwandlungssteuergesetz bieten vielfältige Möglichkeiten für steuerneutrale Umstrukturierungen und Umwandlungen. Dabei können die Anlässe für Umstrukturierungen und Umwandlungen vielschichtig sein: sei es im Rahmen der Vorbereitung eines anstehenden Unternehmenserwerbs oder der Veräußerung einer Beteiligung bzw. Unternehmens, für Zwecke der steuerlichen Optimierung einer Konzernstruktur oder auch im Vorfeld der Beteiligung externer Investoren.

Umstrukturierungen und Umwandlungen zeichnen sich nicht selten durch eine besondere Komplexität aus. Denn neben gesellschaftsrechtlichen Aspekten sind bilanzrechtliche und steuerliche Vorgaben zu beachten, um die ungewollte Aufdeckung stiller Reserven oder den Wegfall steuerlicher Verlustvorträge zu vermeiden. Überdies sind grunderwerbsteuerliche Auswirkungen zu prüfen. Daneben sind nicht selten im Nachgang zu Umstrukturierungen steuerliche Fristen zu wahren. Umstrukturierungen und Umwandlungen bedürfen daher einer sorgfältigen Vorbereitung.

Umstrukturierungen und Umwandlungen

Unternehmens- und Konzernbesteuerung

National und international tätige Konzerne, Familienunternehmen und mittelständische Unternehmen sowie auch vermögende Privatpersonen und Unternehmer vertrauen unserer Expertise. Steuerrechtliche Herausforderungen sind in der Regel komplex und erfordern individuelle, maßgeschneiderte Lösungen. Unser Anspruch ist es, steuerrechtliche Herausforderungen lösungsorientiert, kreativ und nachhaltig zu lösen.

Einen Schwerpunkt unserer Beratungspraxis bildet die steuerliche Gestaltungsberatung für Unternehmen und Konzerne. Wir analysieren Optionen zur Steueroptimierung und entwickeln Konzepte zur steueroptimierten Umstrukturierung von Unternehmen und Konzernen.

Unternehmens- und Konzernbesteuerung

Unternehmenskäufe und -verkäufe

Ob Unternehmenskäufe oder Unternehmensverkäufe, Fusionen oder die Gründung von Joint Ventures – so vielfältig und komplex wie die unternehmerischen, strategischen wie auch wirtschaftlichen Ziele, sind auch die Herausforderungen, die es in steuerlicher Hinsicht für den Erfolg der Transaktion zu bedenken gilt. Ein maßgeschneidertes Konzept ist wesentlicher Bestandteil einer jeden erfolgreichen M&A-Transaktionsberatung. Denn in aller Regel hat die steuerliche Transaktionsstruktur unmittelbare Relevant für die Kaufpreisvorstellungen der Parteien. Daher gilt es, die Steuerpositionen der an der Transaktion beteiligten Unternehmen zu optimieren und in Einklang zu bringen.

Wir beraten Unternehmen und Privatpersonen national wie international, wenn Unternehmenskäufe oder -verkäufe anstehen. Ob Share oder Asset-Deal, Umstrukturierungen, Management Buy Outs, Joint Ventures oder Kooperationen – unsere Berater streben nach der für den Mandanten optimalen Lösung und unterstützen dabei, die Facetten des Steuerrechts bei nationalen und internationalen Unternehmenstransaktionen zu überblicken und zu optimieren. Bei grenzüberschreitenden Transaktionen arbeiten wir bei Bedarf eng und regelmäßig mit ausländischen Kollegen zusammen.

Unternehmenskäufe und -verkäufe